Alle Kassenbetreiber sind in der Pflicht
Durch gesetzliche Regelungen zum Betrieb von Kassensystemen wurden die Anforderungen deutlich verschärft. Die Erfassung von Bareinnahmen ist derzeit stark in den Fokus der Betriebsprüfung geraten. Die ersten Regelungen wurden bereits 2016/2017 verabschiedet und mit Übergangsfristen belegt. Seit 2019 gibt es geänderte technische Richtlinien für Kassen, die zwingend seit dem 1.1.2020 umgesetzt werden mussten.
Auch wenn Sie als Kaufmann und Geschäftsinhaber mit Manipulation nichts zu tun haben, jetzt sind alle in der Pflicht!
Die Bundesregierung möchte endlich verhindern, dass Einträge in Registrierkassen manipuliert werden können. Dazu wurde ein Gesetz verabschiedet, das jetzt verpflichtend für alle Betreiber mit Registrierkassen umgesetzt werden muss. Die neuen Regeln und Pflichten sind zum Beispiel:
- Eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) für jedes Kassensystem wird Pflicht.
- Die Finanzbehörden können zu einer Spontanprüfung unangekündigt vorbeikommen.
- Betreiber von Kassen ohne TSE handeln ordnungswidrig und riskieren empfindliche Sanktionen.
Update ist erforderlich
Wir bieten zu Faktura.CASH seit 2020 eine TSE-Hardware-Lösung an. Mit einem Softwareupdate der Kassensoftware und einem TSE-Modul kann Ihre vorhandene Faktura.CASH Kassensoftware weiterbetrieben werden. Die Softwareupdates für die Kassensoftware können bereits jetzt bei uns bestellt werden.
Wen betrifft die neue Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) in Deutschland?
Alle elektronischen Aufzeichnungssysteme sind von diesem Gesetz betroffen. Darunter fallen Registrierkassen, PC-Kassen, Touchkassen, Laptops mit Kassensoftware sowie jedes andere elektronische Aufzeichnungssystem, mit dem Bargeld eingenommen oder verbucht wird. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Umsatz erwirtschaftet wird oder ob überhaupt Umsatzsteuer abgeführt wird. Es sind auch Kleinunternehmer, und Handwerksbetriebe mit Barverkauf betroffen. Selbst öffentliche Bereiche wie Schwimmbäder, Museen und Freizeitparks müssen seit 2020 die „Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Kassensysteme“ (kurz TSE) einführen.
Die Kassensicherungsverordnung 2020 gilt für alle Branchen des Handels ebenso wie für Dienstleister, Berater und alle Betriebe mit einem Verkauf. Das sind Kosmetik- und Nagelstudios, Sonnenstudios, Imbisse, Friseure, Bäcker, Kioske, Getränkehandel, die gesamte Gastronomie, Handwerksbetriebe mit Verkauf, Gärtnereien und Blumenläden, Sportgeschäfte, Freizeitanlagen und viele anderen.