Alle Kassenbetreiber sind seit 2020 in der Pflicht

Durch neue gesetzliche Regelungen zum Betrieb von Kassensystemen wurden die Anforderungen deutlich verschärft. Die Erfassung von Bareinnahmen ist derzeit stark in den Fokus der Betriebsprüfung geraten. Die ersten Regelungen wurden bereits 2016/2017 verabschiedet und mit Übergangsfristen belegt. Seit 2019 gibt es geänderte Technische Richtlinien für Kassen, die nun zwingend ab dem 1.1.2020 umgesetzt werden müssen.

Auch wenn Sie als Kaufmann und Geschäftsinhaber mit Manipulation nichts zu tun haben, jetzt sind alle in der Pflicht!

Die Bundesregierung möchte endlich verhindern, dass Einträge in Registrierkassen manipuliert werden können. Dazu wurde ein Gesetzt verabschiedet, das nun verpflichtend für alle Betreiber mit Registrierkassen umgesetzt werden muss. Die neuen Regeln und Pflichten sind zum Beispiel:

  • Eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) für jedes Kassensystem wird Pflicht.
  • Die Finanzbehörden können zu einer Spontanprüfung unangekündigt vorbeikommen.
  • Betreiber von Kassen ohne TSE handeln ordnungswidrig und riskiert empfindliche Sanktionen.

 

Update ist erforderlich

Wir bieten zu Faktura.CASH für 2020 eine TSE Hardware-Lösungen an. Mit einem Softwareupdate der Kassensoftware und einem TSE Modul kann Ihre vorhandene Faktura.CASH Kassensoftware weiter betrieben werden. Die Softwareupdates für die Kassensoftware können bereits jetzt bei uns bestellt werden.

Wen betrifft die neue Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) in Deutschland?

Alle elektronischen Aufzeichnungssysteme sind von diesem Gesetz betroffen. Darunter fallen Registrierkassen, PC-Kassen, Touchkassen, Laptop mit Kassensoftware sowie jedes andere elektronische Aufzeichnungssystem mit dem Bargeld eingenommen oder verbucht wird. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Umsatz erwirtschaftet wird oder ob überhaupt Umsatzsteuer abgeführt wird. Es sind auch Kleinunternehmer, Handwerksbetriebe mit Barverkauf betroffen. Selbst öffentliche Bereiche wie Schwimmbäder, Museen und Freizeitparks müssen ab 2020 die „Technische Sicherheitseinrichtung für Elektronische Kassensysteme“ (kurz TSE) einführen.

Die Kassensicherungsverordnung 2020 gilt für alle Branchen des Handels ebenso wie für Dienstleister, Berater und alle Betriebe mit einem Verkauf. Das sind Kosmetik- und Nagelstudios, Sonnenstudios, Imbisse, Friseure, Bäcker, Kioske, Getränkehandel, die gesamte Gastronomie, Handwerksbetriebe mit Verkauf, Gärtnereien und Blumenläden, Sportgeschäfte, Freizeitanlagen und viele anderen.

TSE – Frist bis 30.9.2020

Das Zulassungsverfahren der benötigten Hardware ist seit Dezember 2019 durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) abgeschlossen. Die TSE-Hardware ist nun im Handel aber zum Teil noch nicht flächendeckend verfügbar. Wir bieten die TSE als USB Stick bereits für unsere Kunden zum Kauf an. Zusammen mit einem Softwareupdate ist diese als „Bundle“ bei uns erhältlich.