Finanzamtkonforme Kassensoftware

Finanzamtkonforme Kassensoftware mit garantierter Qualität

Alle Kassen mit aktueller Version unserer Kassensoftware Faktura.CASH sind in Deutschland (GoBD, GDPdU) und Österreich (RKSV) gesetzeskonform. Zudem garantieren wir unseren Kunden, dass alle neu ausgelieferten Systeme und Softwareupdates mit der in Deutschland ab 2020 erforderlichen technischen Sicherheitseinrichtung gemäß Gesetzesentwurf nachgerüstet werden können.

Sicher bei einer Kassenprüfung

Das Gesetz zum Schutz vor „Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ vom 22. Dezember 2016 sieht vor, dass alle elektronischen Aufzeichnungssysteme für Kassiervorgänge wirksam vor Änderungen und vor Manipulationen geschützt müssen. Dazu ist ab dem 1. Januar 2020 die Verordnung „KassenSichV“ in Kraft. Diese verpflichtet jeden Betreiber von elektronischen Aufzeichnungssystemen, eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (kurz TSE) zu verwenden.

 

Das Gesetzt fordert die Erfüllung der Vorgaben für jedes Kassensystem:

  • Ausstattung der Kasse mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)*
  • Anschaffung eines neuen Kassensystems, falls eine Aufrüstung mit einer TSE Lösung nicht möglich ist
  • Anmeldung der Kassesysteme beim zuständigen Finanzamt
  • Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K 2.0)
  • Vollständige Erfassung aller aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfälle am Kassensystem
  • Erstellung korrekter Belege und Überlassung an den Kunden, sofern keine Befreiung von der Belegpflicht vorliegt

 

Fristverlänerung wegen Covid-19

Trotz Ablehnung durch das Bundesfinanzministerium haben einige Bundesländer aufgrund der Corona-Krise entschieden, eine eigene Ergänzung zur Nichtbeanstandungsregelung herauszugeben. Bereits 15 Bundesländer haben die Frist für die TSE-Aufrüstung von Kassensystemen bis zum 31.03.2021 verlängert. Bis zu diesem Datum muss Ihre TSE in Ihr Kassensystem integriert sein. Die verlängerte Frist ist an folgende Voraussetzung geknüpft: Es muss bereits eine verbindliche Bestellung einer TSE Einheit vorliegen bzw. nachgewiesen werden.

Technische Sicherheitseinrichtung – TSE

Die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ist für jede Kasse Pflicht. Der Betrieb einer Kasse ohne TSE ist nach Fristablauf strafbar. Die TSE speichert alle Kassenbuchungen verschlüsselt ab und erzeugt einen eindeutigen Code, der auf dem Kassenbeleg mit ausgedruckt werden muss. So werden alle für den Umsatz relevante Buchungen manipulationssicher festgehalten.

TSE Lösungen bei uns

Wir unterstützen die TSE-Lösung der Firma Swissbit in Form von zusätzlicher Hardware. Das ist ein USB-Stick, der ganz einfach in einen freien USB-Port des Kassengerätes gesteckt wird und dort verbleibt. Unsere Kassensoftware erkennt den TSE Stick und speichert die Buchungsdaten dieser Kasse zusätzlich verschlüsselt und revisionssicher darauf ab. Die Swissbit TSE Lösung unterstützt den Betrieb von Einzelkassen. Sie müssen also für jedes Kassengerät einen eigenen TSE Stick verwenden.

TSE-USB-Stick*

Der TSE-Stick wird einfach in einen freien USB-Port der Kasse gesteckt und der Softwaretreiber installiert. Er entspricht den Richtlinien des BSI mit dem Zertifikat BSI-K-TR-0362-2019

 

 

Einfache Integration und Wartungsfrei.
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*TSE ist eine zusätzlich bei uns zu erwerbende Hardware

Disclaimer

Alle Angaben und Informationen im Zusammenhang mit den neuen gesetzlichen Anforderungen für Kassensysteme stellen lediglich unsere aktuelle Einschätzung dar. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Einschätzung. Wir verweisen aufgrund der aktuell zum Teil noch unklaren Rechts- und Umsetzungslage auf den Fachverband DFKA, der seinerseits diverse Nachfragen an das Bundesfinanzministerium gerichtet hat. Die abschließende Beantwortung steht aktuell noch aus. Alle Angaben und Informationen stellen weder eine Rechtsberatung noch eine steuerliche Beratung dar. Zur verbindlichen Klärung entsprechender rechtlicher oder steuerlicher Fragen, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder einen Fachanwalt.